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Neben der Behandlung sozialer und psychischer Probleme werden im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen die schulische und die berufliche Bildung der Gefangenen gefördert: Diese können an Orientierungs-, Qualifizierungs- sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen und werden so für eine regelmäßige Erwerbstätigkeit nach der Haftentlassung befähigt.