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Innenansicht des Landgerichts Düsseldorf

Quelle: Justiz NRW

Landgericht Düsseldorf: Eröffnung des Hauptverfahrens bezüglich Hauseinsturz Luisenstraße

11.12.2023

In dem Strafverfahren (20 KLs 17/22) hat die 20. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 06.12.2023 die Anklage der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Baugefährdung gegen fünf der sechs Angeklagten zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Am 27.07.2020 war es im Rahmen von Bauarbeiten zum Einsturz des Hinterhauses auf dem Grundstück Luisenstraße 25 in Düsseldorf gekommen. Zu diesem Zeitpunkt arbeiteten mehrere Personen am und im Hinterhaus. Zwei dieser Personen gelang es nicht, sich rechtzeitig aus dem einstürzenden Gebäude zu retten. Die zu diesem Zeitpunkt 35 und 39 Jahre alten Männer verstarben unter den Trümmern.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Überwachung und/oder Ausführung des Bauvorhabens ihre jeweiligen Sorgfaltspflichten verletzt und damit die Ursache für den Einsturz gesetzt zu haben. Nach dem Ergebnis ihrer Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft einen für die Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Tatverdacht gegen sechs an dem Bauvorhaben tätige Personen bejaht und mit Anklageschrift vom 12.12.2022 gegen diese Anklage erhoben.

Die 20. große Strafkammer hat die Anklage gegen fünf der Angeschuldigten zur Hauptverhandlung zugelassen, gegen den Angeschuldigten M. hat die Kammer den Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Die Kammer sieht den Angeschuldigten M., der als Prüfingenieur tätig war, insoweit nicht als hinreichend verdächtig an. Denn sein voraussichtlich feststellbares Verhalten sei entweder bereits nicht geeignet, eine objektiv und subjektiv vorwerfbare Pflichtwidrigkeit im Sinne eines gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßenden Handelns zu begründen, oder stehe mit dem einsturzbedingten Tod der Unglücksopfer nicht in einem rechtlichen Zusammenhang.

Soweit die 20. große Strafkammer die Zulassung der Anklage und Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt hat, steht der Staatsanwaltschaft sowie den Nebenklägerinnen und Nebenklägern das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, über welche das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.

Dr. Vera Drees
Vorsitzende Richterin am Landgericht
Pressesprecherin des Landgerichts Düsseldorf

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