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I.11

Europäische Patentgerichtsbarkeit

Europäische Patentgerichtsbarkeit

(Berichterstattung: Brandenburg)

1.
Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen die Fortschritte bei der Diskussion über die Einführung eines Gemeinschaftspatents und einer Patentgerichtsbarkeit in Europa. Ein effektives, kostengünstiges und rechtssicheres Gemeinschaftspatentsystem und eine europaweite Patentgerichtsbarkeit dienen der Integration des Binnenmarktes und können zu einer Verringerung der Kosten für Patentanmeldungen und zu einer höheren Rechtssicherheit beitragen.

2.
Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesregierung, die Entscheidung über die Einführung eines Gemeinschaftspatents nur gemeinsam mit der Entscheidung über die Einrichtung des europäischen Patentgerichtssystems zu treffen.

3.
Die Justizministerinnen und Justizminister halten es für zwingend erforderlich, dass die Möglichkeit besteht, lokale Kammern des Eingangsgerichts in den Mitgliedstaaten einzurichten und eine Klage am Gericht des Verletzungsortes anhängig zu machen. Sie bitten die Bundesregierung, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass Deutschland wegen seines hohen Fallaufkommens von Anfang an mehr als drei lokale Kammern errichten kann.

4.
Die Justizministerinnen und Justizminister erinnern an die international anerkannte große Erfahrung der deutschen Patentgerichtsbarkeit und bitten die Bundesregierung, sich bei der Einrichtung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit dafür einzusetzen, dass diese in das neue System einbezogen werden kann.