Aktueller Inhalt:
Den Neuzustellungsantrag für einen Mahnbescheid erhalten Sie automatisch mit einer Nachricht über die Nichtzustellung des Mahnbescheids.
Die Verwendung des amtlichen Vordrucks ist zwingend; d.h. ein formloser Antrag wäre zurückzuweisen.
Seit dem 1.1.2018 dürfen Rechtsanwälte und Inkassodienstleister diesen Vordruck aufgrund der Verpflichtung zur maschinell-lesbaren Antragstellung (§ 702 Abs. 2 ZPO) nicht mehr benutzen.