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Widerspruchsformular

Widerspruch

Das Widerspruchsformular wird als Anlage zum Mahnbescheid zusammen mit diesem an den Antragsgegner zugestellt. Zum Widerspruchsformular gehören nach Ausfüllhinweise, welche auf dem Vordruck oder in einer Anlage dazu aufgeführt sind.

Die Verwendung des Widerspruchsformluar ist nicht zwingend vorgeschrieben, d.h. es kann auch Widerspruch ohne die Nutzung dieser Vordrucks eingelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, den Vordruck nach Möglichkeit zu benutzen, da es ansonsten zu unnötigen Rückfragen kommen kann, z. B. wenn der Umfang des Widerspruchs nicht klar ist.