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Quelle: © panthermedia.net / Marko Volkmar

Zwangsversteigerungstermine im Web

Gesucht und gefunden: einfach Postleitzahl eingeben

Einen besonderen kostenfreien Service bietet die Justiz im Bereich der Zwangsversteigerungen. Hier können Sie sich über Termine im Bereich der Zwangsversteigerung von Immobilien (Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, etc.) informieren.

 

Wie sämtliche Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht auch das Amtsgericht Düsseldorf die amtlichen Bekanntmachungen der Versteigerungstermine nur noch im Internet im Zwangsversteigerungsportal.

Dort können Interessenten in den meisten Fällen Gutachten, Exposees und Fotos einsehen und erhalten für Karten und Luftbilder einen vereinfachten Zugriff auf den Geodatenserver. Ferner können Immobilien aufgrund diverser Kriterien (z.B. Art des Objekts, Lage) gesucht werden.

Hier veröffentlichten wir für Sie als Service einen Schnellzugriff auf bis zu 10 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Düsseldorf. Durch Anklicken der Objektart gelangen Sie direkt zu den detaillierten Informationen im Zwangsversteigerungsportal.

Objekt Termin
unbebautes Grundstück externer Link, öffnet neues Browserfenster
Mercedesstraße, 40470 Düsseldorf, Düsseltal
Verkehrswert: 13.150.000,00 EUR
Eigentumswohnung 1 bis 4 Zimmer externer Link, öffnet neues Browserfenster
Ritterstraße 3, 40213 Düsseldorf, Altstadt
Verkehrswert: 1.200.000,00 EUR
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Kaiserswerther Straße 115, 40474 Düsseldorf, Golzheim
Verkehrswert: 280.000,00 EUR
Eigentumswohnung externer Link, öffnet neues Browserfenster
Im Heidewinkel 29, 40625 Düsseldorf, Gerresheim
Verkehrswert: 605.000,00 EUR.
Einfamilien-Reihenmittelhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Poßbergweg 36, 40629 Düsseldorf, Ludenberg
Verkehrswert: 565.000,00 EUR
Mehrfamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Gänsestraße 49, 40593 Düsseldorf, Urdenbach
Verkehrswert: 1.615.000,00 EUR
Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Querstraße 1, 40227 Düsseldorf, Querstraße
Verkehrswert: 450.000,00 €
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Joachimstraße 47, 40547 Düsseldorf, Niederkassel
Verkehrswert: 105.000,00 EUR
Zweifamilienhaus mit Doppelgarage externer Link, öffnet neues Browserfenster
Dreherstraße 222, 40625 Düsseldorf, Gerresheim
Verkehrswert: 510.000,00 EUR
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Derfflingerstraße 20, 22, 40470 Düsseldorf
Verkehrswert: 183.000,00 €

Das bundesweite Portal für Zwangsversteigerungen (http://www.zvg-portal.de/) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Veröffentlichung der Versteigerungstermine und detaillierte Informationen zu den Immobilien


Allgemeine Informationen
In der Zwangsversteigerung geht es um Grundstücke (unbebaut oder bebaut mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern), Gewerbegrundstücke, Eigentumswohnungen oder Teileigentumsrechte (Garagen, Einstellplätze, Ladengeschäfte o.ä.) Sie werden im Rahmen einer Zwangsvollstreckung (z.B. im Auftrag z.B. einer Bank, wenn der Grundstückseigentümer die Raten für seinen Kredit nicht gezahlt hat) versteigert oder z.B. zur Auflösung einer Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft, gemeinschaftliches Eigentum von mehreren Personen).
Die Versteigerung findet statt in einer öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.


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Ablauf des Versteigerungstermins 
Nach dem Aufruf und Feststellung der Sache (also um welches Objekt es geht) stellt der Rechtspfleger, der die Sitzung leitet, fest, welche Verfahrensbeteiligten erschienen sind. Danach folgt die Bekanntgabe der erforderlichen Grundstücksnachweisungen und die Feststellung der Versteigerungsbedingungen und des Geringsten Gebots (evtl. bestehen bleibende Rechte sowie das geringste Bargebot).
Sodann folgt die eigentliche Versteigerung mit der Mindestbietzeit von einer halben Stunde, in der Sie Gebote abgeben können. 
Nach dem Schluss der Versteigerung wird mit den Beteiligten über die Erteilung des Zuschlags verhandelt. Ggfs. wird hiernach unmittelbar die Entscheidung über den Zuschlag durch Beschluss des Amtsgerichts verkündet. Das Gericht kann jedoch auch zur Entscheidung über den Zuschlag einen gesonderten Termin anberaumen. 
Mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses durch das Gericht wird der Ersteher Eigentümer. Von diesem Zeitpunkt an gehen die Rechte und Pflichten des Eigentümers auf den Ersteher über.