Seit dem 1. Januar 2023 können Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Nordrhein-Westfalen ihren Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren, wenn sie ein Kind betreuen, einen Angehörigen pflegen oder selbst schwerbehindert sind. Damit wird nach über 150 Jahren die Möglichkeit geschaffen, die Dienstzeit auch im juristischen Vorbereitungsdienst zu reduzieren. Damit wird nach über 150 Jahren die Möglichkeit geschaffen, die Dienstzeit auch im juristischen Vorbereitungsdienst zu reduzieren.
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