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Im Zivilprozess wird derjenige, von dem oder gegen den Rechtsschutz begehrt wird, als Partei bezeichnet. Die Rolle der Partei wird je nach Verfahrensart Kläger und Beklagter oder Antragsteller/in und Antragsgegner/in genannt (siehe Faltblatt "Was Sie über den Zivilprozess wissen sollten").