Aktueller Inhalt: Totschlag ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen kann eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden § 212 StGB. TitelTäter-Opfer-Ausgleich A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Zurück