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Keine Verbeamtung nach Täuschung über Gesundheitsdaten

Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einer Lehrerin die Verbeamtung verweigern, weil sie bei der amtsärztlichen Untersuchung über ihren Gesundheitszustand getäuscht hat. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden.

Die Klägerin war als Lehrerin angestellt und strebte die Übernahme in das Beamtenverhältnis an. Im Rahmen der obligatorischen amtsärztlichen Untersuchung teilte sie zunächst mit, kürzlich wegen einer unklaren Bauchraumverhärtung operiert worden zu sein. Nach Aufforderung zur Vorlage weiterer Unterlagen und dem Hinweis auf die Möglichkeit eines Widerrufs der Schweigepflichtentbindung, zog sie diese zurück und vereinbarte einen neuen Untersuchungstermin bei einer anderen Amtsärztin. Dort verschwieg sie die Operation vollständig. Auf Grundlage dieser unvollständigen Angaben sollte ihr die gesundheitliche Eignung bescheinigt werden.

Bevor es zur Verbeamtung kam, wurde der Vorgang bekannt. Die Bezirksregierung Düsseldorf lehnte die Bewerbung der Lehrerin mit der Begründung ab, es bestünden berechtigte Zweifel an ihrer charakterlichen Eignung. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung. Die Klägerin habe bewusst getäuscht, um eine positive Gesundheitsprognose zu erhalten. Dieses Verhalten sei mit dem Leitbild eines verbeamteten Lehrers mit einer Vorbildfunktion nicht vereinbar.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Zulassung der Berufung beantragen.

Die Entscheidung kann demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.nrwe.de) unter Eingabe des Aktenzeichens 1 K 5204/24 aufgerufen werden.

Presseerklärung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: Pressestelle@VG-Gelsenkirchen.nrw.de