
Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt durch frühzeitige Haft
Bundesrat beschließt Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen
Der Bundesrat hat heute auf Initiative von Nordrhein-Westfalen beschlossen, den Gesetzentwurf zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen in den Bundestag einzubringen. Den Gerichten soll es ermöglicht werden, die Gewaltspirale bei häuslicher Gewalt schneller zu durchbrechen und frühzeitig Haft für gefährliche Wiederholungstäter anzuordnen.
Die Statistiken zu häuslicher Gewalt zeigen, dass die Fallzahlen in Deutschland auf Rekordhöhe sind. Zu häufig ist der gefährlichste Ort für Frauen das eigene Zuhause, zu häufig endet die Gewaltspirale für sie tödlich. Der Gesetzentwurf sieht deshalb Maßnahmen vor, die den Schutz von Betroffenen verbessern soll.
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Der Schutz vor Hochrisikotätern kann bei häuslicher Gewalt nur funktionieren, wenn wir schnell und konsequent handeln. Dazu brauchen wir nicht nur mehr elektronische Aufenthaltsüberwachung, sondern wer Frauen schlägt muss wissen, dass er schnell in Haft kommen kann. Der heute vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf setzt dieses wichtige Zeichen.“
In Spanien gelingt, was in Deutschland noch diskutiert wird. Dort werden Haft und elektronische Fußfessel gezielt eingesetzt, um gefährliche Übergriffe auf Frauen zu verhindern. Ziel des Gesetzentwurfs des Bundesrats ist es, den Gewaltschutz in Hochrisikofällen schneller und wirkungsvoller durchzusetzen, indem bei schweren Verstößen gegen Schutzanordnungen frühzeitig Haft angeordnet werden kann.
Der aktuelle rechtliche Rahmen, das Gewaltschutzgesetz (GewSchG), bietet zwar Möglichkeiten für zivilrechtliche Schutzanordnungen, doch in der Praxis bestehen erhebliche Schutzlücken. Insbesondere in Fällen eskalierender Gewalt reichen die bestehenden Mittel oft nicht aus, um Opfer effektiv und rechtzeitig zu schützen.
Die jetzt geplante elektronische Aufenthaltsüberwachung kann ein vergleichbares Schutzniveau wie in Spanien alleine nicht sicherstellen, weil sie ein erhebliches Maß an Mitwirkungsbereitschaft des Täters erfordert, für die das erforderliche Druckmittel fehlt. Es muss umgekehrt gelten: Ein auf Wiederholungsgefahr gestützter Haftbefehl kann außer Vollzug gesetzt werden, wenn der Täter durch Tragen einer elektronischen Fußfessel mitwirkt.
Der Gesetzentwurf des Bundesrats sieht folgende Maßnahmen vor:
• Härtere Strafen: Besonders schwere Verstöße gegen Schutzanordnungen sollen künftig mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden.
• Haft: In Fällen mit Wiederholungsgefahr soll Untersuchungshaft nach § 112a StPO bei schweren Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz möglich sein.
• Frühzeitige Information der Polizei: Bereits bei Antragstellung auf eine Schutzanordnung sollen Familiengerichte die Polizei informieren, um präventives Eingreifen zu ermöglichen.
• Opferschutz stärken: Opfer erhalten besseren Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung und rechtlicher Unterstützung.