Untersuchung zu Harmonisierungsmöglichkeiten für die juristischen Prüfungen

Koordinierungsausschuss Juristenausbildung

Berichte des Koordinierungsausschusses Juristenausbildung zu einer weiteren Annäherung der Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen der Länder von 2014, 2016, 2017 und 2019.

Im Auftrag der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat der Koordinierungsausschuss Juristenausbildung von 2012 bis 2019 Vorschläge für eine weitere Annäherung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen in den Ländern erarbeitet. Er hat hierzu vier Berichte vorgelegt.

Der Bericht 2019 untersucht, mit welchen weiteren Maßnahmen den im Bericht von 2017 dargestellten Fehlentwicklungen im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung adäquat begegnet werden kann.

Der Bericht 2017 befasst sich mit den Stellungnahmen der juristischen Fakultäten, von Berufskörperschaften und –verbänden  und dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften zu dem Bericht von 2017.

Der Bericht 2016 zeigt konkrete Harmonisierungsmöglichkeiten auf: Der erste Teil enthält Empfehlungen für den Prüfungsstoff in beiden staatlichen juristischen Prüfungen. Der zweite Teil untersucht die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Im dritten Teil werden Einzelfragen untersucht (z.B. Abschichtung, Notenverbesserungsmöglichkeiten, Wertigkeit der Prüfungsabschnitte).

Der Bericht 2014 analysiert die Lage und benennt Themenfelder, bei denen eine Annäherung der Bedingungen wünschenswert ist.