
Quelle: Justiz NRW
Maßnahmen zur Beschleunigung der verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren erfolgreich
Minister Dr. Benjamin Limbach hat dem Landeskabinett am Dienstag, 30. September, eine Evaluation der Verordnung über die verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeiten für Rechtstreitigkeiten nach dem Asylgesetz vorgelegt. Die Ergebnisse der Evaluation mit Stand vom 30. Juni 2025 zeigen, dass die Maßnahmen zur Beschleunigung von Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen erfolgreich sind.
Die Dauer der Asylverfahren konnte von durchschnittlich 16,4 Monaten im zweiten Quartal 2024 auf 12,2 Monate im zweiten Quartal 2025 reduziert werden. In den Asylkammern, die ausschließlich neue Asylverfahren bearbeiten, konnten die Verfahrenslaufzeiten so stark verkürzt werden, dass das gerichtliche Asylverfahren in erster Instanz innerhalb von zwei bis drei Monaten abgeschlossen werden konnte. In anderen Kammern wird deutlich, dass auch bei Einbeziehung von Altverfahren eine deutliche Verkürzung von Verfahrenslaufzeiten erreicht werden kann.
Minister Dr. Limbach: „Die mit der Verordnung erzielte Spezialisierung der Verwaltungsgerichte auf bestimmte Herkunftsstaaten und die gezielte personelle Verstärkung hat zu einer deutlichen Beschleunigung der Verfahrensdauer in Asylverfahren geführt. Den größten Anteil am Erfolg haben die Richterinnen und Richter in den Verwaltungsgerichten, die mit hohem Engagement neue und alte Asylverfahren abgearbeitet haben. Der mit der Beschleunigung der Asylverfahren erzielte Gewinn liegt auf der Hand: Betroffene erhalten über ihre Bleibeperspektive in Deutschland zeitnah eine gerichtliche Entscheidung und der Bearbeitungsstau bei Altverfahren löst sich auf.“
Die Landesregierung hat mit Wirkung zum 1. August 2024 die Asylzuständigkeitsverordnung zur Neuordnung der verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeiten in Asylverfahren in Kraft gesetzt.
Durch die Verordnung sind die Herkunftsstaaten von Asylsuchenden in bestimmte geografische Cluster eingeteilt und die Cluster auf die sieben Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen verteilt worden. Ausgenommen wurden zunächst 22, jetzt noch 15 Herkunftsstaaten, die auf Grund ihres hohen Fallaufkommens an den Verwaltungsgerichten bereits durch spezialisierte Spruchkörper bearbeitet werden.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (2024) und die Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen, Köln und Münster (je 2025) sind in diesem Zuge personell mit insgesamt vier neuen Kammern verstärkt worden.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat zum 1. August 2024 die erste reine Asylkammer eingerichtet. Im Jahr 2025 folgten weitere Asylkammern an den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster. Insgesamt gibt es heute sechs Kammern an den Verwaltungsgerichten, die ausschließlich Asylsachen bearbeiten.
Durch den Haushalt 2026 sollen weitere Stellen für die Bildung von fünf neuen Spruchkörpern bei den Verwaltungsgerichten zur Bearbeitung von Asylverfahren geschaffen werden.