Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister: Mehr Verbraucherschutz bei Immobilien-Teilverkäufen
Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich auf ihrer Herbstkonferenz am 7. November 2025 in Leipzig auf Initiative von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg für mehr Verbraucherschutz bei Immobilien-Teilverkäufen ausgesprochen. Gefordert wird eine stärkere Transparenz bei den Vertragsbedingungen und Lockerungen für die Anforderungen der Kreditvergabe an ältere Menschen.
Der Immobilien-Teilverkauf gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung, besonders für ältere Menschen, die mit finanziellen Engpässen konfrontiert sind. Sie befinden sich bei dringendem Finanzbedarf häufig in einer Zwangslage: Denn sie können nicht auf klassische Darlehen zurückgreifen, wenn diese voraussichtlich nicht mehr zu Lebzeiten zurückgezahlt werden.
Im geltenden Recht gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die der Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern angemessen Rechnung tragen. Das Rechtsgebiet des Immobilien-Teilverkaufs ist bislang nicht geregelt, was umfangreiche und nicht sehr durchsichtige Vertragswerke zur Folge hat.
Aus Sicht der Justizministerkonferenz können sich etwa Aufklärungspflichten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern und ein Schutz vor besonders gravierenden Folgen des Vertragsmodells anbieten. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz soll außerdem prüfen, ob eine sinnvolle Anpassung der allgemeinen Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung erreicht werden kann, um älteren Menschen den Zugang zu lebzeitig tilgungsfreien Darlehen als kostengünstigere Alternative zum Immobilien-Teilverkauf zu erleichtern.
Beschlüsse der Herbstkonferenz
im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen.