Oberlandesgericht Düsseldorf: Urteil in dem Staatsschutzverfahren gegen Omer A. S. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung
Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute (17. November 2025) unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Winfried van der Grinten den 32-jährigen irakischen Staatsangehörigen Omer A. S. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und die Fortdauer der Untersuchungshaft beschlossen.
Nach den Feststellungen des Senats identifizierte sich der damals im Irak lebende Angeklagte spätestens im Frühjahr 2016 mit den Zielen der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS). Nach einer militärischen und religiös-ideologischen Ausbildung durch den IS und Ablegen eines Treueeides war der Angeklagte jedenfalls zwischen Mai 2016 und Oktober 2017 als Kämpfer in militärischen Einheiten des IS im Raum Kirkuk tätig. Dabei unterwarf er sich bewusst den herrschenden Organisations- und Befehlsstrukturen sowie dem Willen des IS.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Erkenntnismitteilung US-amerikanischer Behörden. Der Tatnachweis erfolgte unter anderem durch vom IS angefertigte Mitglieder-Listen, die das Bundeskriminalamt beigebracht hat.
Bei der Strafzumessung hat der Senat zu Gunsten des Angeklagten unter anderem berücksichtigt, dass er nicht vorbestraft ist, seit der Tat etwa acht Jahre verstrichen sind und er sich vom IS gelöst hat. Hingegen fiel zu seinen Lasten ins Gewicht, dass er sich für eine Vereinigung betätigt hat, die aufgrund ihrer Größe und ihres brutalen Vorgehens als besonders gefährlich anzusehen ist.
In den Schlussvorträgen hatte die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf die Verhängung einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft können gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof binnen einer Frist von einer Woche ab der heutigen Urteilsverkündung einlegen.
Das schriftliche Urteil wird erst in einigen Wochen vorliegen. Wenn es zugestellt und anonymisiert ist, wird es in die Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de eingestellt werden.
Aktenzeichen: III-5 St 4/25
Christina Klein Reesink
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