Petition Yanni Gentsch
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach (li.) und Yanni Gentsch
Quelle: Justiz NRW

Minister der Justiz setzt sich für die Erweiterung der Strafbarkeit von Voyeur-Aufnahmen ein

Petition Yanni Gentsch
v. l. n. r.: Pressesprecher JM NRW Dirk Reuter, Minister der der Justiz Dr. Benjamin Limbach, Yanni Gentsch
Quelle: Justiz NRW

Yanni Gentsch war im Februar 2025 in Köln beim Joggen von einer unbekannten männlichen Person von hinten gefilmt worden, offenbar aus sexueller Motivation. Sie stellte den Filmenden zur Rede und verlangte die Löschung des Videos. Die Anzeige bei der Polizei blieb jedoch folgenlos, weil das heimliche Anfertigen von Bildaufnahmen menschlicher Körperteile in sexueller Motivation grundsätzlich weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn sie durch Kleidung gegen Anblick geschützt sind.

Minister Dr. Benjamin Limbach: „Ich danke Yanni Gentsch sehr, dass sie ihren Fall öffentlich gemacht und damit eine notwendige rechtspolitische Debatte angestoßen hat. Bei heimlichen Bildaufnahmen des bekleideten Intimbereichs handelt es sich angesichts Millionen von Smartphones keinesfalls um eine Randerscheinung und schon gar nicht um eine Bagatelle. Unser Recht muss eine klare Grenze ziehen, wenn Körperteile in sexueller Absicht heimlich oder gegen den Willen einer Person abgefilmt oder fotografiert werden. Die Kleidung einer Frau ist niemals ein Freifahrtschein, ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu verletzen.“

Der Minister der Justiz unterstützt daher die Forderung aus der Petition, Bildaufnahmen, die aus sexueller Motivation heraus ohne Wissen oder gegen den Willen der Betroffenen hergestellt werden, strafbar zu machen, auch wenn sie durch Kleidung gegen Anblick geschützt sind. Das Fotografieren des Intimbereichs muss strafbar sein, egal ob er verdeckt ist oder nicht. Keine Frau muss kenntlich machen, dass sie dort nicht fotografiert werden will.

Nordrhein-Westfalen wird das Thema noch am selben Tag zur Beratung des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz anmelden. Die Justizministerinnen und Justizminister sollen dann im November auf ihrer Herbstkonferenz beschließen, von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz einen Regelungsvorschlag einzufordern, der die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch sexuell motivierte Bildaufnahmen angemessen strafrechtlich ahndet.