
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: Anklage wegen versuchter mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (“IS”)
Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat unter dem 24. September 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen einen 22-jährigen Angeschuldigten aus Leverkusen, der über die syrische Staatsangehörigkeit verfügt, erhoben.
Er ist hinreichend verdächtig, spätestens ab Juli 2025 versucht zu haben, sich als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (“IS”) betätigt zu haben. Er soll über den Messenger-Dienst Telegram gegenüber einem nicht näher identifizierten Kommunikationspartner, den er für ein zuständiges Mitglied des IS gehalten habe, einen Treueeid auf den Kalifen des IS abgelegt haben. In der Annahme, der Vereinigung nunmehr anzugehören, soll er sodann diesem Kommunikationspartner gegenüber seine ernsthaft bestehende Absicht, sich durch ein Selbstmordattentat in Syrien für die terroristische Vereinigung IS betätigen zu wollen, erklärt haben. Im Anschluss soll er mit der konkreten Planung seiner Ausreise nach Syrien zum Zwecke der Begehung eines Selbstmordattentates begonnen haben.
Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht.
Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.