Presse: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Quelle: Justiz NRW

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen : „Villa Kunterbunt“ in Bochum – weitere Sachverhaltsaufklärung notwendig

Die „Villa Kunterbunt“ in Bochum-Werne muss bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht geräumt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen durch Beschluss vom 4. November 2025 entschieden.

Die Stadt Bochum hat mit sofort vollziehbarer Ordnungsverfügung die Räumung eines seit rund 40 Jahren besetzten Hauses „Villa Kunterbunt“ bis zum 4. November 2025 angeordnet. Vier Personen haben gegen die angeordnete Räumung Klage erhoben und gegen die drohende zwangsweise Durchsetzung der angeordneten Räumung einen Eilantrag gestellt.

In dem Eilverfahren hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen am 4. November 2025 die Zwischenentscheidung getroffen (sog. Hängebeschluss), dass die Räumungsanordnung nicht vollstreckt werden darf, bis das Gericht eine Entscheidung im Eilverfahren getroffen hat. Hierfür hat die Kammer weitere Akten bei der Stadt Bochum angefordert und wird einen Ortstermin durchführen, der nicht öffentlich ist. Diese Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung sind erforderlich, um dem an die Gerichte gerichteten Verfassungsauftrag gerecht zu werden, effektiven Rechtsschutz zu gewähren.

Aktenzeichen: 5 L 2178/25 (Eilverfahren), 5 K 6223/25 (Klageverfahren)