Bild eines Paragraphenzeichens vor einem Versteigerungshammer und einer Waage
Quelle: © panthermedia.net/ Sebastian Duda

Versteigerung von Fahrzeugen aus Zwangsräumung

Versteigert werden Roller, PKW und Motorräder 

Versteigerung von Fahrzeugen gegen Meistbargebot:

  • Motorrad Harley Davidson ST1NNK4 S Street BOB 114
  • PKW Opel Kadett B-L, Bj. 1966
  • Roller Sang Yong GTS 300 i EVO
  • Roller Peugeout 50 ccm, Vivacity
  • Motorrad Kawasaki Twister ER 500
  • Motorrad Yamaha MT-07
  • Motorrad Kawasaki ER-650
  • Kleinkraftrad Honda DAX
  • PKW Hyundai iX 20, Fahrschulwagen
  • Roller E-Max 1110-S, electric Scooter
  • BMW C 1
  • Motorrad Aprillia Falco 1000
     

Schlüssel sind vorhanden, Papiere nicht immer vollständig/vorhanden. 

Hinweise zur Versteigerung gem. §§ 817, 817a ZPO:

Bei Pfandstücken beträgt das Mindestgebot 50 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Der/Die Gerichtsvollzieher/in gibt die Höhe im Termin bekannt. Räumungsgut wird zu jedem Gebot, regelmäßig aber nicht unter 1,00 Euro versteigert.

Die Aushändigung einer versteigerten Sache erfolgt nur gegen Barzahlung.

Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit der versteigerten Sachen wird keine Gewähr geleistet.

Ermessen der Gerichtsvollzieherin/des Gerichtsvollziehers: Die Gegenstände können 30 Minuten vor dem Termin besichtigt werden.