/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Hinweise vor dem Start des online-Mahnantrages

Durch die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids wird ein gerichtliches Verfahren in Gang gesetzt.

Daher möchten wir Sie bitten, folgendes zu beachten:

Mit Eingang des Antrags bei Gericht werden Gerichtskosten fällig. Die Höhe der Kosten richtet sich dabei nach dem Wert der Beträge, die als Hauptforderung in dem Antrag geltend gemacht werden. Einen entsprechenden Kostenrechner Externer Link, öffnet neues Browserfenster bietet der Webauftritt des Mahnverfahrens..

In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Zentrale Mahngerichte (Amtsgerichte Euskirchen und Hagen). Welches der beiden Gerichte für Ihre Gemeinde zuständig ist, können Sie dem Zuständigkeitsverzeichnis Externer Link, öffnet neues Browserfenster entnehmen.

Das System soll Ihnen eine Hilfe bei der Erstellung des Antrags bieten. Eine Gewähr für die Richtigkeit für die von Ihnen gemachten und vom Programm überprüften Angaben sowie die vom System vorgeschlagenen Daten kann daher nicht übernommen werden. Bitte prüfen Sie daher spätestens vor dem Unterschreiben bzw. Signieren des Antrags noch einmal gründlich, ob alle angegebenen Daten korrekt sind.

Falls Ihnen das Mahnverfahren nicht bekannt ist, sollten Sie unbedingt die Hinweise zum automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren lesen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen die für den Mahnbescheidsantrag notwendigen Angaben vorliegen. Dies sind insbesondere:

  • die vollständigen Bezeichnungen und Anschriften von Antragsteller und Antragsgegner
  • die genauen Daten der geltend zu machenden Forderung (Beträge, Fälligkeitsdaten)
  • Höhe und Laufzeiten evtl. Zinsansprüche
  • Art und Beträge von Nebenforderungen und Auslagen der bisherigen Rechtsverfolgung

 

Sofern Sie bei irgendwelchen Angaben Zweifel haben oder nicht sicher sind, dass das Mahnverfahren die für Ihre Forderung geeignete Verfahrensart darstellt, sollten Sie nicht zögern, eine zur Rechtsberatung befugte Person (z.B. Rechtsanwälte, Rechtsbeistände oder entsprechende Interessenvertretungen) aufzusuchen. Ferner kann Ihnen die Rechtsantragstelle des für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichts weitere Auskünfte erteilen.

Durch das Anklicken des folgenden Links wird "das Programm zur AntragstellungExterner Link, öffnet neues Browserfenster in einem neuen Fenster geöffnet.