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Das Gericht berechnet die Kosten nach dem Wert des betroffenen Vermögens nach Abzug der Verbindlichkeiten zum Todeszeitpunkt bzw. bei Ausschlagungen zum Zeitpunkt der Beurkundung. Die Erblasserschulden werdem abgezogen
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Fragebogen zur Wertfeststellung .pdf 647 kB