Das Gericht
Was ist ein Gericht?
In der dreiteiligen Gewaltenteilung der deutschen Rechtsordnung sind die Gerichte als Judikative (rechtsprechende Gewalt) zur Kontrolle über die Einhaltung der Gesetze berufen. Sie nehmen eine Hüterfunktion wahr, die die Beachtung der Rechtsordnung gewährleisten soll. Die Strafjustiz besteht aus den Amtsgerichten, den Landgerichten, den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Zu den jeweiligen Zuständigkeiten dieser Gerichte und deren Besetzung siehe jeweils dort.
Das Gericht hat in der Hauptverhandlung die Aufgabe, über die Anklage zu entscheiden. Dabei ist es gehalten, objektiv alle Umstände des Tathergangs zu ermitteln. Das Gericht muss also alle die oder den Angeklagten belastenden, aber auch alle entlastenden Umstände ermitteln. Diese Ermittlungen führt das Gericht von Amts wegen durch, das heißt, die Ermittlungen müssen nicht vorher von einer Prozesspartei beantragt worden sein. Die Vorsitzenden haben in der Hauptverhandlung darüber hinaus in ihrem Sitzungssaal das Hausrecht inne und ihnen obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung. Parteien, Beschuldigte, Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die den zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anordnungen nicht Folge leisten, können auf Anweisung des Gerichts bspw. aus dem Sitzungssaal entfernt werden. Am Ende der Verhandlung muss das Gericht eine Überzeugung zum Tathergang erlangt haben und dementsprechend entscheiden. Diese Überzeugung darf nur solche Tatsachen und Umstände für die Urteilsfindung verwerten, die Gegenstand der Hauptverhandlung geworden sind. Das Urteil wird von der oder dem Vorsitzenden am Ende der Hauptverhandlung verkündet.
Verantwortlich: Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln, Stand: 2026