Die Jugendstaatsanwälte für den Ort

Die Zuständigkeit wird nunmehr durch den Wohnort der Jugendlichen bestimmt, damit Ansatzpunkte für die Bekämpfung der Jugendkriminalität vor Ort berücksichtigt werden können und die Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei und den kommunalen Behörden gefördert wird. Die Jugendstaatsanwältin oder der Jugendstaatsanwalt erhält einen nach der Dezernatskapazität räumlich abgegrenzten Bezirk zur Sachbearbeitung zugewiesen, in dem sie oder er die Verfahren gegen alle Jugendlichen und Heranwachsenden bearbeitet, zusammen mit Polizei, Jugendamt und freien Trägern entsprechend der örtlichen Strukturen ein Konzept für eine passgenaue beschleunigte Sachbearbeitung erstellt, regelmäßige Besprechungen mit allen einzubeziehenden Stellen durchführt, mit diesen zusammen Diversionstage plant und durchführt, ein örtlich geprägtes Intensivtäterkonzept erarbeitet, als örtlicher Ansprechpartnerin bzw. -partner für Schulen, Heime, Jugendtreffs und die weiteren mit den Belangen der Jugendlichen befassten Stellen zur Verfügung steht.

Hierdurch kann die Sachbearbeitung durch engere Kooperation und bessere Vernetzung der örtlichen Behörden beschleunigt werden: -es entstehen kürzere Wege und eine Bündelung der Sachkompetenz, umfassende Kenntnis des sozialen Umfeldes, der örtlichen Brennpunkte und des kriminellen Werdeganges des Einzelnen, und nicht zuletzt: eine besondere Motivation durch Identifikation mit dem eigenen Bezirk.

Verantwortlich: Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln, Stand: 2026