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Haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personen und Auszubildende haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Erteilt die Arbeitgeberseite trotz Aufforderung kein Arbeitszeugnis, können Beschäftigte vor dem Arbeitsgericht auf Erteilung eines Zeugnisses klagen.
Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis?
Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält darüber hinaus Angaben zu Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis. Beschäftigte können ein qualifiziertes Zeugnis von der Arbeitgeberseite verlangen.
Wann kann ein Zwischenzeugnis verlangt werden?
Ein Zwischenzeugnis kann bei einem berechtigten Interesse verlangt werden. Ein berechtigtes Interesse liegt etwa vor, wenn ein Vorgesetztenwechsel erfolgt oder sich Änderungen im Aufgabenbereich Beschäftigter ergeben.
Gibt es einen Anspruch auf einen bestimmten Zeugnisinhalt?
Die Leistungen im Arbeitszeugnis müssen wohlwollend und der Wahrheit entsprechend beschrieben werden. Daher dürfen gute Leistungen etwa nicht als schlecht beschrieben werden Bei der Beurteilung der Leistungen hat sich eine bestimmte Zeugnissprache entwickelt. Eine negative Bewertung müssen Beschäftigte nicht akzeptieren, wenn diese nicht der Wahrheit entspricht. Bei einer unrichtigen Formulierung kann ebenfalls Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Im Klageantrag ist dann genau anzugeben, welche Formulierung verlangt wird.