Aktueller Inhalt:
Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer z. B. wegen Kündigungen, Lohnabrechnungen oder Mitbestimmungsrechten kann das Arbeitsgericht einbezogen werden, wenn etwa ein persönliches Gespräch oder die Einbindung der zuständigen Gewerkschaft erfolglos bleiben.