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Errichtung einer Betreuungsverfügung

Quelle: Justiz NRW

Betreuungsverfügung

Was Sie bei der Errichtung einer Betreuungsverfügung beachten sollten

Informationen zur Betreuungsverfügung.

In einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche hinsichtlich einer Betreuung äußern, die Sie im Betreuungsfall möglicherweise krankheitsbedingt nicht mehr äußern können. Diese Wünsche sind vom Gericht grundsätzlich zu berücksichtigen. Zweckmäßigerweise sollte die Betreuungsverfügung schriftlich verfasst werden.

Sie können in der Betreuungsverfügung beispielsweise festlegen, wer Ihr Betreuer werden soll, aber auch, wer keinesfalls Betreuer werden soll. Ferner können Sie in der Betreuungsverfügung zum Beispiel festlegen, welche Ihrer Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer zu respektieren sind. Hierbei kann es sich um die Frage handeln, ob Sie zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden möchten. Auch ein bestimmtes Senioren- oder Pflegeheim, in dem Sie leben möchten, kann in einer Betreuungsverfügung angegeben werden.

Wenn Sie zuvor die Seiten zur Vorsorgevollmacht  und Patientenverfügung gelesen haben, sehen Sie, dass die Betreuungsverfügung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu unterscheiden ist.

Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht räumt die Betreuungsverfügung einem Dritten keine Vollmacht ein. Lediglich durch eine Vorsorgevollmacht kann eine (rechtsgeschäftliche) Vollmacht erteilt werden. Der durch die Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte kann allerdings durchaus Ihre in einer Betreuungsverfügung niedergelegten Wünsche umsetzen, wenn er dementsprechend bevollmächtigt ist. Haben Sie beispielsweise den Wunsch geäußert, in einem bestimmten Pflegeheim versorgt zu werden, ist es Aufgabe Ihres für diesen Bereich bevollmächtigten Vertreters, dafür zu sorgen, dass Sie in dieses Pflegeheim kommen.

Es bietet sich in vielen Fällen an, eine Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung zu verbinden. Zweckmäßig ist es, in einer Betreuungsverfügung diejenige Person, die Sie im Rahmen der Vorsorgevollmacht als Ihren Vertreter bestimmen, als Betreuer für den Fall zu benennen, dass Ihre Vorsorgevollmacht nicht sämtliche relevanten Bereiche abdeckt oder unwirksam sein sollte, und es deshalb doch zu einem Betreuungsverfahren kommt. Sie können dadurch dafür Sorge tragen, dass die Person Ihres Vertrauens sich um Sie kümmert.