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Patientenverfügung

Quelle: Justiz NRW

Patientenverfügung

Hinweise zur Errichtung einer Patientenverfügung

Informieren Sie sich, was Sie bei der Fertigung einer Patientenverfügung zu beachten haben.

In einer Patientenverfügung können Sie für den Fall, dass sie keine eigenständige Entscheidung mehr treffen können, im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sie können in der Patientenverfügung bestimmen, ob sie in bestimmte Untersuchungen, ärztliche Behandlungen oder Eingriffe, die nicht unmittelbar bevorstehen, einwilligen oder diese untersagen. Dadurch können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen, auch wenn Sie zum Zeitpunkt dieser ärztlichen Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Die Patientenverfügung richtet sich an den Arzt und an Ihren Bevollmächtigten oder Betreuer, damit diese Ihre Vorstellungen und Wünsche durchsetzen. Hierin liegt der Unterschied zur Vorsorgevollmacht: Während die Vorsorgevollmacht die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten regelt, bringen Sie in der Patientenverfügung Ihre Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich einer ärztlichen Behandlung zum Ausdruck.

Nach der gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung in § 1827 BGB ist es erforderlich, die Patientenverfügung schriftlich zu verfassen. Die Patientenverfügung bleibt wirksam, bis sie geändert oder widerrufen wird. Ändern sich im Laufe der Zeit Ihre Vorstellungen, wie Sie ärztlich behandelt werden möchten, können Sie deshalb die Patientenverfügung jederzeit abändern oder gänzlich widerrufen.

Damit Ihr in der Patientenverfügung niedergeschriebener Wille vom Arzt berücksichtigt werden kann, muss er diese selbstverständlich kennen. Es empfiehlt sich deshalb, einen Hinweis bei sich zu tragen, wo Sie Ihre Patientenverfügung aufbewahren. Auch Angehörige oder Ihren (Haus-)Arzt sollten Sie über die Existenz der Patientenverfügung und den Aufbewahrungsort informieren. Es besteht schließlich die Möglichkeit, die Patientenverfügung im Vorsorgeregister zu registrieren. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter Vorsorgeregister.

Da es in einer Patientenverfügung entscheidend auf Ihre eigenen Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen ankommt, ist es nicht möglich, hierfür ein Formular anzubieten. Hilfestellung bei der Frage, welchen Inhalt eine Patientenverfügung haben sollte, und Textbeispiele sowie Textbausteine finden Sie in der vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Broschüre zur Patientenverfügung .