Aktueller Inhalt:
Für die Beratung bei Fragen rund um das Betreuungsrecht und die Vorsorgevollmacht sind die Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörden zuständig.
Betreuungsvereine sind eingetragene Vereine, denen neben der Führung von Betreuungen durch das Gesetz unter anderem die Beratung von ehrenamtlichen Betreuern und Vorsorgebevollmächtigten sowie die generelle Information über Vorsorgevollmachten übertragen worden ist. Die Betreuungsvereine müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden, um bestimmte Qualitätsstandards zu wahren.
Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörden bzw. Betreuungsstellen gehört die Beratung und Unterstützung von Betreuern sowie die Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung von Betreuern.
Haben Sie Fragen zur Vorsorgevollmacht, können Sie sich natürlich auch durch Notare und Rechtsanwälte beraten lassen.
In den Internetauftritten der Landschaftsverbände finden Sie ebenfalls interessante und hilfreiche Informationen rund um das Betreuungsrecht und die Vorsorgevollmacht: