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In diesem Bereich finden Sie Informationen zu rechtlichen Themen rund um Familie und Lebenspartnerschaft, beispielsweise Tipps und Hinweise zur Errichtung einer Patientenverfügung. Außerdem erfahren Sie, was zur Beantragung eines Erbscheins oder zur Erbausschlagung zu tun ist.
Familie und Partnerschaft
Bei getrennt lebenden Eltern muss der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, sog. Barunterhalt zahlen, der sich nach der Höhe des Einkommens richtet.
Das Sorgerecht umfasst die Rechte und Pflichten der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten. Auf Antrag oder von Amts wegen, wenn das Kindeswohl es gebietet, wird das Familiengericht tätig.
Auf Antrag oder von Amts wegen regelt das Familiengericht Umfang und Häufigkeit der Kontakte der Kinder mit den Elternteilen, Großeltern und anderen den Kindern nahe stehenden Personen.
Ausschlagung, Erbschein, gesetzliche Erbfolge, Beerdigung, Testament.
Informieren Sie sich über die Grundzüge des Betreuungsrechts.
Informieren Sie sich, was Sie bei der Fertigung einer Patientenverfügung zu beachten haben.
Informationen zum Scheidungsverfahren und seinen Folgeentscheidungen wie z.B. dem notwendig durchzuführenden Versorgungsausgleich.
Können sich z.B. bei einer Trennung/Scheidung die Ehepartner/Lebenspartner nicht einigen, wer die gemeinsame Wohnung behalten darf, nimmt das Familiengericht auf Antrag die Wohnungszuweisung vor. Es handelt sich hierbei nicht um eine Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG).
Informationen zu den Themen Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Auslandsumzug und Kindesentführung sowie Unterhalt mit internationalen Bezügen.
Ausschlagung, Erbschein, gesetzliche Erbfolge, Beerdigung, Testament.