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Offenes Gesetzbuch

Quelle: © PantherMedia/Helma Spona

Die Klage

Die Seite "Die Klage" zeigt, wie man sich nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren an das Sozialgericht wenden kann.

Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist sehr bürgerfreundlich gestaltet. Schwellenangst vor dem Sozialgericht muss also niemand haben!

Nach obenDie Klageerhebung ist einfach

Klage können Sie durch ein einfaches Schreiben erheben. Sie müssen dabei angeben, wer Sie sind, was Sie begehren und gegen welche Behörde Sie klagen.  Formulieren Sie also so, wie Sie sich am besten ausdrücken können. Eine juristische Fachsprache ist nicht nötig! Sind noch weitere Informationen erforderlich, teilt das Gericht Ihnen das mit. In diesem Fall reichen Sie alles Nötige noch nach.

Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist grundsätzlich kostenfrei. Mehr dazu bei den Grundsätzen auf der Seite Muss man Gerichtskosten zahlen?

Natürlich können Sie sich auch einen Anwalt nehmen. Vorgeschrieben ist das jedoch nicht, es ist Ihre freie Entscheidung. Auch Gewerkschaften oder andere sozial- oder berufspolitische Verbände übernehmen für ihre Mitglieder die Prozessvertretung. Mehr dazu bei den Grundsätzen auf der Seite Braucht man einen Rechtsanwalt?

Nach obenWie erhebt man Klage?

Wo, wie und bis wann die Klage erhoben werden kann, steht im Widerspruchsbescheid als Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn Sie etwas nicht verstehen, können Sie bei der Behörde nachfragen.

Hier noch einmal das Wesentliche:

Wo? Bei dem Sozialgericht, das in der Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid genannt ist. Liegt jedoch Ihr Beschäftigungsort im Bezirk eines anderen Sozialgerichts, können Sie auch bei diesem Sozialgericht Klage erheben.

Wie? Sie können Ihre Klage per Brief an das Sozialgericht schicken. Sie können aber auch zum Sozialgericht gehen und dort die Klage aufnehmen lassen (man nennt das: zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Der Urkundsbeamte hilft Ihnen bei der Formulierung Ihrer Klage).

Welche Frist gilt für die Klage beim Sozialgericht?

Bis wann? Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides. Beachten Sie, dass die Klage innerhalb des Monats beim Gericht angekommen sein muss.

Wenn Sie prüfen möchten, ob alles Wichtige in Ihrer Klage enthalten ist, überprüfen Sie sie anhand der Checkliste für die Klage am Ende dieser Seite.

Nach der Klageerhebung veranlasst das Sozialgericht alles Nötige. Es teilt Ihnen jeweils mit, was weiter geschieht. Wenn Sie vorab schon Näheres wissen möchten, lesen Sie die Seite Was macht das Sozialgericht, wenn Klage erhoben ist?

Nach obenBeispiel für eine Klage

Mit diesem fiktiven Beispiel für eine Klage wird der Fall aus dem Beispiel für einen Widerspruchsbescheid fortgeführt.

Manni Muster
An der Weser 5
32423 Minden
Tel. 0571/12345
20.03.2007

An das 
Sozialgericht Detmold
Richthofenstraße 3
32756 Detmold

Bescheid vom 07.02.2017
Widerspruchsbescheid vom 15.03.2017

der Agentur für Arbeit Herford
Geschäftszeichen: 98.1 - 9032 - W 215/07 - Kd.-Nr. 999A978675

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Widerspruchsbescheid erhebe ich Klage.
Begründung: Die Agentur für Arbeit hat eine Sperrzeit verhängt, weil ich bei der Fa. Malermeister Streicher selbst gekündigt habe. Hierfür hatte ich jedoch einen wichtigen Grund. Es stimmt zwar, dass ich bei Fa. Streicher niemals krankgefeiert habe. Trotzdem hatte ich von der Arbeit ständig Kopfschmerzen und Schnupfen. Ich konnte es deshalb nach einem Jahr dort nicht mehr aushalten. Ich habe das meinem Hausarzt auch mehrmals gesagt. Sie können bei ihm nachfragen (Dr. Emil Emsig, Hauptstraße 2, 32423 Minden).

Ich beantrage deshalb, den Sperrzeitbescheid aufzuheben.

Eine Kopie der mit dieser Klage angefochtenen Bescheide füge ich bei.

Mit freundlichen Grüßen

Manni Muster

Verfolgen Sie den Rechtsstreit weiter auf der Seite Das Urteil des Sozialgerichts.

Nach obenCheckliste für die Klage

Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob alles Wichtige in Ihrer Klage enthalten ist:

  • Ihr Name, Ihre Adresse (mit Telefonnummer) und das Datum,
  • die Anschrift des Sozialgerichts,
  • das Datum des Bescheides und des Widerspruchsbescheides,
  • die Angabe der Beklagten (d.h. der Behörde, von der der Widerspruchsbescheid stammt),
  • das Geschäftszeichen oder Aktenzeichen des Widerspruchsbescheides,
  • die Erklärung, dass Sie Klage erheben,
  • ein Antrag, aus dem deutlich wird, was Sie vom Klagegegner verlangen. Wie gesagt: Eine juristische Fachsprache ist dabei nicht nötig. Schreiben Sie so, wie Sie sich am besten ausdrücken können.
  • Eine Begründung, weshalb Sie mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind. Dabei ist es sinnvoll, den Sachverhalt möglichst vollständig zu schildern.Wenn Sie Beweismittel kennen (z.B. Zeugen, Atteste, sonstige Unterlagen, usw.), geben Sie diese mit an.
  • Eine Kopie des angefochtenen Bescheides und des Widerspruchsbescheides
  • Ihre Unterschrift

Mit einigen Formularen können Sie sich die Klagebegründung erleichtern. In erster Linie ist das der

Fragebogen zur Person:

Formular

Daneben eignen sich besonders die Formulare

Medizinische Behandlungen und Befunde:

Formular

Beiziehung von Unterlagen:

Formular

Alle drei Formulare enthalten vorformuliert die notwendige Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht bzw. Geheimhaltungspflicht.

Die Klageschrift reichen Sie möglichst zweifach ein. Das Sozialgericht behält ein Exemplar, das andere sendet es an die Beklagte.