Aktueller Inhalt:
Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist sehr bürgerfreundlich gestaltet. Schwellenangst vor dem Sozialgericht muss also niemand haben!
Die Klageerhebung ist einfach
Klage können Sie durch ein einfaches Schreiben erheben. Sie müssen dabei angeben, wer Sie sind, was Sie begehren und gegen welche Behörde Sie klagen. Formulieren Sie also so, wie Sie sich am besten ausdrücken können. Eine juristische Fachsprache ist nicht nötig! Sind noch weitere Informationen erforderlich, teilt das Gericht Ihnen das mit. In diesem Fall reichen Sie alles Nötige noch nach.
Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist grundsätzlich kostenfrei. Mehr dazu bei den Grundsätzen auf der Seite Muss man Gerichtskosten zahlen?
Natürlich können Sie sich auch einen Anwalt nehmen. Vorgeschrieben ist das jedoch nicht, es ist Ihre freie Entscheidung. Auch Gewerkschaften oder andere sozial- oder berufspolitische Verbände übernehmen für ihre Mitglieder die Prozessvertretung. Mehr dazu bei den Grundsätzen auf der Seite Braucht man einen Rechtsanwalt?
Wie erhebt man Klage?
Wo, wie und bis wann die Klage erhoben werden kann, steht im Widerspruchsbescheid als Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn Sie etwas nicht verstehen, können Sie bei der Behörde nachfragen.
Hier noch einmal das Wesentliche:
Wo? Bei dem Sozialgericht, das in der Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid genannt ist. Liegt jedoch Ihr Beschäftigungsort im Bezirk eines anderen Sozialgerichts, können Sie auch bei diesem Sozialgericht Klage erheben.
Wie? Sie können Ihre Klage per Brief an das Sozialgericht schicken. Sie können aber auch zum Sozialgericht gehen und dort die Klage aufnehmen lassen (man nennt das: zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Der Urkundsbeamte hilft Ihnen bei der Formulierung Ihrer Klage).
Welche Frist gilt für die Klage beim Sozialgericht?
Bis wann? Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides. Beachten Sie, dass die Klage innerhalb des Monats beim Gericht angekommen sein muss.
Wenn Sie prüfen möchten, ob alles Wichtige in Ihrer Klage enthalten ist, überprüfen Sie sie anhand der Checkliste für die Klage am Ende dieser Seite.
Nach der Klageerhebung veranlasst das Sozialgericht alles Nötige. Es teilt Ihnen jeweils mit, was weiter geschieht. Wenn Sie vorab schon Näheres wissen möchten, lesen Sie die Seite Was macht das Sozialgericht, wenn Klage erhoben ist?
Beispiel für eine Klage
Mit diesem fiktiven Beispiel für eine Klage wird der Fall aus dem Beispiel für einen Widerspruchsbescheid fortgeführt.
Manni Muster An das Bescheid vom 07.02.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Widerspruchsbescheid erhebe ich Klage. Ich beantrage deshalb, den Sperrzeitbescheid aufzuheben. Eine Kopie der mit dieser Klage angefochtenen Bescheide füge ich bei. Mit freundlichen Grüßen Manni Muster |
Verfolgen Sie den Rechtsstreit weiter auf der Seite Das Urteil des Sozialgerichts.
Checkliste für die Klage
Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob alles Wichtige in Ihrer Klage enthalten ist:
- Ihr Name, Ihre Adresse (mit Telefonnummer) und das Datum,
- die Anschrift des Sozialgerichts,
- das Datum des Bescheides und des Widerspruchsbescheides,
- die Angabe der Beklagten (d.h. der Behörde, von der der Widerspruchsbescheid stammt),
- das Geschäftszeichen oder Aktenzeichen des Widerspruchsbescheides,
- die Erklärung, dass Sie Klage erheben,
- ein Antrag, aus dem deutlich wird, was Sie vom Klagegegner verlangen. Wie gesagt: Eine juristische Fachsprache ist dabei nicht nötig. Schreiben Sie so, wie Sie sich am besten ausdrücken können.
- Eine Begründung, weshalb Sie mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind. Dabei ist es sinnvoll, den Sachverhalt möglichst vollständig zu schildern.Wenn Sie Beweismittel kennen (z.B. Zeugen, Atteste, sonstige Unterlagen, usw.), geben Sie diese mit an.
- Eine Kopie des angefochtenen Bescheides und des Widerspruchsbescheides
- Ihre Unterschrift
Mit einigen Formularen können Sie sich die Klagebegründung erleichtern. In erster Linie ist das der
Fragebogen zur Person: |
Daneben eignen sich besonders die Formulare
Alle drei Formulare enthalten vorformuliert die notwendige Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht bzw. Geheimhaltungspflicht.
Die Klageschrift reichen Sie möglichst zweifach ein. Das Sozialgericht behält ein Exemplar, das andere sendet es an die Beklagte.