Fragen zum Erlass einer einstweiligen Anordnung
- Was ist der Gegenstand des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung?
- Wann kann der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht gestellt werden?
- Wie wird das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingeleitet?
- Wie ist der Gang des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung?
- Wann hat der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Erfolg?
- Wie entscheidet das Verwaltungsgericht im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung?
- Gibt es Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts?
- Kann nach Unanfechtbarkeit des Beschlusses des Verwaltungsgerichts ein erneuter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden?
Verantwortlich: Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand: 2025