Aussetzung der Vollziehung
- Welche Arten des vorläufigen Rechtsschutzes gibt es?
- Was ist Gegenstand des Verfahrens auf Aussetzung der Vollziehung?
- Wann beginnt und endet die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage gegen belastende Verwaltungsakte?
- In welchen Fällen ist die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ausgeschlossen?
- Kann die Aussetzung der Vollziehung auch im Verwaltungsverfahren beantragt werden?
- Bei welchem Verwaltungsgericht ist der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen?
- Wann kann der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Verwaltungsgericht gestellt werden?
- Kann der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung auch noch nach der Vollziehung eines Verwaltungsaktes gestellt werden?
- Besteht eine vorläufige Rechtsschutzmöglichkeit, wenn die Behörde trotz aufschiebender Wirkung einen Verwaltungsakt vollzieht oder Streit darüber besteht, ob Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung haben?
- Wie wird das verwaltungsgerichtliche Aussetzungsverfahren eingeleitet?
- Wie ist der Gang des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens?
- Wann ist der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung begründet?
- Wie entscheidet das Verwaltungsgericht im Aussetzungsverfahren?
- Gibt es Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts?
- Kann nach Unanfechtbarkeit des Beschlusses des Verwaltungsgerichts ein erneuter Aussetzungsantrag gestellt werden?
Verantwortlich: Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand: 2025