Klageverfahren
- Wie wird das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Gang gesetzt?
- In welcher Form muss eine Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden?
- Kann eine Klage vor dem Verwaltungsgericht auch per Fax oder elektronisch eingereicht werden?
- Ist vor dem Verwaltungsgericht ein Rechtsanwalt erforderlich?
- Wie muss eine Klageschrift für ein verwaltungsgerichtliches Verfahren aussehen?
- Muss der Kläger in der Klageschrift eine bestimmte Klageart benennen?
- Welches Verwaltungsgericht ist zuständig?
- In welchen Fällen ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet?
- Kann ein Minderjähriger Klage erheben?
- Muss vor der Klageerhebung immer ein Vorverfahren durchgeführt werden?
- Ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht an eine Klagefrist gebunden?
- Was ist unter dem Begriff Rechtsschutzbedürfnis zu verstehen?
- Wie läuft ein verwaltungsgerichtliches Verfahren ab?
- Gibt es neben Kläger und Beklagtem noch weitere Verfahrensbeteiligte?
- Nach welchen Grundsätzen wird ein verwaltungsgerichtliches Verfahren geführt?
- Wie wird das Recht der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör verwirklicht?
- Was geschieht in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht?
- Können die Beteiligten vor dem Verwaltungsgericht einen Vergleich schließen?
- Gibt es neben dem Urteil noch andere Formen gerichtlicher Entscheidungen?
- Wie ist ein verwaltungsgerichtliches Urteil aufgebaut?
- Wann erlässt das Gericht einen Beschluss, und wie ist ein Beschluss aufgebaut?
- Welche Rechtsmittel gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen gibt es?
- Wie kann ein verwaltungsgerichtliches Urteil durch das Berufungsgericht überprüft werden?
- Gibt es auch gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts noch Rechtsmittel?
Verantwortlich: Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen , Stand: 2025