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Schutz

Quelle: © panthermedia.net / Jozef Polc

Kinder- und Jugendschutz

Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig und müssen in einer für sie verständlichen Form und Sprache beraten werden. Deshalb sind Beratungsangebote speziell für Kinder und Jugendliche essentiell.

In Nordrhein-Westfalen stehen zahlreiche Beratungsstellen als Ansprechpartner bei Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Sie bieten kompetente Hilfen für die Betroffenen und ihre Eltern bzw. Elternteile selbst an oder vermitteln solche im Einzelfall.

Über das Opferschutzportal NRW externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tabsind Unterstützungs- und Beratungsangebote für betroffene Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern bzw. Elternteile leicht ausfindig zu machen.

Auch die landesgeförderten ärztlichen Anlaufstellen bei Gewalt, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch, die Kinderschutzzentren und die Kinderschutzambulanzen bieten beratende und therapeutische Hilfen für Mädchen und Jungen an.

Die Landesfachstelle Prävention sexualisierter Gewalt unterhält ein breites Informationsangebot zum Thema Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen, das sich insbesondere an die freie Kinder- und Jugendhilfe richtet.

Wenn Kinder und Jugendliche Opfer einer Straftat werden, wissen sie in aller Regel nicht genug über ihre Rechte im Ermittlungs- und Strafverfahren. Hier setzt die psychosoziale Prozessbegleitung an, die durch ihre "Lotsenfunktion" Sicherheit und Orientierung gibt und auf deren kostenfreie Beiordnung u. a. minderjährige Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten einen gesetzlichen Anspruch haben. Mit dem vom Ministerium der Justiz herausgegebenen Büchlein "Du bist nicht allein!"  werden Kinder umfassend in einer für sie verständlichen Sprache über die psychosoziale Prozessbegleitung informiert, so dass sie besser in der Lage sind, ihre Rechte auszuüben.

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