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Geldübergabe mit Mensch im Hintergrund

Quelle: © PantherMedia / chaioj

Schutz der Opfer von Menschenhandel

Menschenhandel gewinnt auf Grund der hohen Dunkelziffer bei der Kriminalitätsbekämpfung zunehmend an Bedeutung.

Die Unterstützung der Opfer von Menschenhandel ist ein zentrales Anliegen des Opferschutzes des Landes Nordrhein-Westfalen.

Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und umfasst jede Form des Anwerbens, des Transports, des Beherbergens etc. von Personen zum Zweck ihrer Ausbeutung. Betroffene von Menschenhandel finden man nicht nur in der Prostitution, sondern auch in vielen Bereichen, in denen die Zwangslage oder die Hilflosigkeit von Menschen ausgebeutet wird. Seit 2016 sieht das Strafgesetzbuch gesonderte Vorschriften für alle Ausbeutungsformen vor (Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung durch Bettelei, Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen oder die rechtswidrige Organentnahme, §§ 232a bis 233a StGB).

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit langem spezialisierte Beratungsstellen für Betroffene von Menschenhandel. Darüber hinaus unterstützt das Land seit vielen Jahren die sichere dezentrale und anonyme Unterbringung der Opfer während ihres Aufenthalts in Deutschland.