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Bei Todesfällen, Verkehrsunfällen oder ähnlichen tragischen Ereignissen, also immer dann, wenn posttraumatische Belastungen bei Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften auftreten, leisten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der schulpsychologischen Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen Hilfe. Doch kann auch der Schulalltag für Kinder und Jugendliche zu einer Belastung werden, wenn sie Opfer von Mobbing, Cybermobbing und/oder körperlicher Gewalt in der Schule werden. Auch hier stehen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Schülerinnen und Schülern sowie auch den Eltern bzw. Elternteilen beratend und unterstützend zur Seite.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Empfehlungen zur schulpsychologischen Krisenintervention in den Schulen des Landes erarbeitet . Das wesentliche Ziel besteht dabei in der Verhinderung langfristiger psychischer Beeinträchtigungen, die als Folge der Erfahrungen und Erlebnisse der betroffenen Personen während eines Krisenereignisses im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehen können, und – falls erforderlich – in einer unverzüglichen Vermittlung in eine therapeutische Behandlung.