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Polizei Opferschutz

Quelle: Justiz NRW

Polizeilicher Opferschutz

Vermittlung von adäquaten Hilfsangeboten

Opferschutz und Opferhilfe sind feste Bestandteile polizeilicher Arbeit in Nordrhein- Westfalen. Alle Polizeibeschäftigten werden über die Grundsätze des Opferschutzes und der Opferhilfe informiert.

Der polizeiliche Umgang mit Kriminalitäts- und Unfallopfern sowie gegebenenfalls deren Angehörigen basiert auf drei Grundsätzen:

• Berücksichtigung der Ausnahmesituation, in der sich Opfer von Kriminalität und Verkehrsunfällen befinden können
• Vermittlung passender Angebote von Fachberatungsstellen und Opferhilfeeinrichtungen
• Aufklärung über Opferrechte und den Ablauf eines Strafverfahrens bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht

Alle Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen setzen für die Aufgaben des polizeilichen Opferschutzes und die Vermittlung von Opferhilfe speziell geschulte Polizeibeschäftigte ein. Diese haben eine Schlüsselfunktion für den professionellen Opferschutz der Polizei. Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema "Opferschutz und Opferhilfe". Sie initiieren und unterstützen auf regionaler Ebene Netzwerke mit Hilfeeinrichtungen wie zum Beispiel Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, Versorgungsämtern, fachtherapeutische Beratungsstellen, dem WEISSEN Ring e.V. sowie Hilfeeinrichtungen der Justiz oder der Kirche.

Die Polizei berät zum Schutz vor Kriminalität zu zahlreichen Themen. Fachberaterinnen und Fachberater der Kriminalkommissariate Kriminalprävention/Opferschutz der Kreispolizeibehörden bieten Opfern, Bürgerinnen und Bürgern sowie interessierten Zielgruppen Beratungen zum Einbruchschutz und anderen Deliktsbereichen und Themen der Kriminalprävention an.

Weiterführende Links

Verantwortlich: Justizministerium Nordrhein-Westfalen, Abteilung III, Stand: 2017