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Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab ?

Nach § 3 Absatz 1 AGPsychPbG sind die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln für die Durchführung der personenbezogenen Anerkennung in Nordrhein-Westfalen zuständig. Nähere Einzelheiten werden in der Ausführungsverordnungexterner Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab geregelt, die nach ihrem Inkrafttreten hier verfügbar sein wird.

Sie können Ihren Antrag auf Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin oder psychosozialer Prozessbegleiter unmittelbar an das zuständige Oberlandesgericht richten. Durch diese erfolgt - für den Fall der Anerkennung - auch die Eintragung in das elektronische Verzeichnis der psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter.

Für die Antragsstellung bedienen Sie sich bitte der folgenden Formulare und fügen die dort genannten Nachweise bei:

Nach § 4 Absatz 1 Satz 2 AGPsychPbG sind Sie verpflichtet, bei der Meldebehörde ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 Nummer 1 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei dem zuständigen Oberlandesgericht zu beantragen. Für die Beantragung dieses erweiterten Führungszeugnisses benötigen Sie eine schriftliche Aufforderung, welche Ihnen nach Stellung des Anerkennungsantrages zugesandt werden wird. Sie können sich zur Beschleunigung aber auch bereits vorab an das zuständige Oberlandesgericht wenden und um Übersendung des Aufforderungsschreibens bitten.

Welches Oberlandesgericht örtlich für die Bearbeitung der Anträge zuständig ist, bestimmt sich nach § 3 Absatz 1 AGPsychPbG vorrangig danach, in welchem Bezirk Sie ihre oder seine berufliche Niederlassung haben, in Ermangelung einer solchen ist IhrWohnsitz maßgebend. Haben Sie in Nordrhein-Westfalen weder eine berufliche Niederlassung noch einen Wohnsitz, ist zuständige Stelle die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts, in deren oder dessen Bezirk Sie ihre oder seine Tätigkeit vorwiegend ausüben möchte. Eine Hilfestellung kann die Adressdatenbank der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Postleitzahlensuche bieten: http://www.justizadressen.nrw.de/og.php?MD=nrw.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an das zuständige Oberlandesgericht:

Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf; E-Mail: poststelle@olg-duesseldorf.nrw.de
Ansprechpartner: Dezernat 6, Serviceeinheit.Dezernat_06@olg-duesseldorf.nrw.de

Oberlandesgericht Hamm
Heßlerstraße 53, 59065 Hamm; E-Mail: poststelle@olg-hamm.nrw.de
Ansprechpartner: Uwe Heibach, Tel: 02381 272-5402

Oberlandesgericht Köln
Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln; E-Mail: poststelle@olg-koeln.nrw.de
Ansprechpartner: Bernd Vogt, Tel.: 0221 7711-306