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Der Abschluss einer spezialisierten Aus- oder Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung ist eine der Voraussetzungen für eine Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin bzw. psychosozialer Prozessbegleiter (§ 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PsychPbG). Angerechnet können dabei nur solche Aus- oder Weiterbildungskurse werden, die zuvor von einem Land anerkannt worden sind. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung regeln § 2 AGPsychPbG und die zugehörige Ausführungsverordnung. Die aufgestellten Voraussetzungen orientieren sich dabei eng an den von der Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses „Psychosoziale Prozessbegleitung“ aufgestellten „Mindeststandards Weiterbildung“
Zuständig für die Anerkennung der Aus- und Weiterbildungskurse ist das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 3 Absatz 2 AGPsychPbG). Bisher sind folgende spezialisierte Aus- und Weiterbildungen zur psychosozialen Prozessbegleitung anerkannt worden:
- Weiterbildendes Zertifikatsstudium "Psychosoziale Prozessbegleitung" an der Hochschule Düsseldorf
Zertifikatsweiterbildung "Psychosoziale Prozessbegleitung" an der Fachhochschule Münster Weiterbildung „Psychosoziale Prozessbegleitung im bff“ des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff; in NRW gemeinsam mit dem Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e. V. in Essen) - "Personzentrierte Weiterbildung „Psychosoziale Prozessbegleitung" der GwG - Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e. V. in Köln
- Weiterbildung „Psychosoziale Prozessbegleitung“ des Instituts für Angewandte Gesundheits- und Systemwissenschaften in Bielefeld
- Zertifikatskurseder Alice Salomon Hochschule Berlin
- Fachberatung für Opferhilfe“ (2008, 2011, 2012, 2013, 2014), „FachberaterIn für Opferhilfe“ (2009), „Fachberatung für Opferhilfe inklusive psychosoziale Prozessbegleitung“ (2015) - jeweils mit Zusatzmodulen
- „Professionelle Opferhilfe: Opferberatung und psychosoziale Prozessbegleitung“ (ab 2016) - ohne Zusatzmodule
Weiterhin befinden sich Angebote der Bildungsakademie BiS in Kooperation mit dem Deutschen Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. und der Universität Bielefeld in Planung.
Darüber hinaus ist in § 9 Absatz 2 AGPsychPbG aber auch die länderübergreifende Anerkennung von Aus- und Weiterbildungen festgeschrieben. Ein Weiterbildungskurs, der in einem anderen Bundesland anerkannt worden ist, wird damit auch in Nordrhein-Westfalen anerkannt. Weitere Kurse außerhalb von Nordrhein-Westfalen, die nach Mitteilung der anderen Landesjustizverwaltungen anerkennungsfähig bzw. zum Teil bereits anerkannt sind, sind unter anderem:
- Wissenschaftliche Weiterbildung "Psychosoziale Prozessbegleitung" an der Hochschule Koblenz
- Interdisziplinäre berufsbegleitende Weiterbildungendes Instituts für Opferschutz im Strafverfahren e.V. - RECHT WÜRDE HELFEN
- "Sozialpädagogische Prozessbegleitung für verletzte ZeugInnen im Strafverfahren“ (2005-2010)
- "Psychosoziale Prozessbegleitung für Verletzte im Strafverfahren; Sozialpädagogischer Schwerpunkt: Kinder, Jugendliche und Heranwachsende" (2012)
- "Psychosoziale Prozessbegleiterin / Psychosozialer Prozessbegleiter gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 PsychPbG“ (2016; Baden-Württemberg)
- "Psychosoziale Prozessbegleiterin / Psychosozialer Prozessbegleiter gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 PsychPbG“ (2016; Bayern).
- Zertifizierte Weiterbildung Psychosoziale Prozessbegleitung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Bremen (HföV)
- Weiterbildung/ Zertifizierung psychosoziale Prozessbegleitung 2016 des Vereins Frauenhorizonte - Gegen sexuelle Gewalt e.V. in Freiburg
- Weiterbildung „Psychosoziale Prozessbegleitung“ 2019 der WEISSEN RING Akademie in Mainz"