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Die Arbeitsförderung umfasst das System von Maßnahmen die einerseits auf die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt und andererseits auf die soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit gerichtet sind. Rechtsgrundlagen der Arbeitsförderderung sind im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB) geregelt. Die Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt umfassen z.B. Arbeitsvermittlung und Umschulungsmaßnahmen für Arbeitslose oder Übergangshilfen für den Weg in die Selbständigkeit. Für die soziale Absicherung werden z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Insolvenzausfallleistungen gezahlt. Für die Organisation der Arbeitsförderung sind die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit Sitz in Nürnberg und die örtlichen Arbeitsagenturen zuständig.