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EC-Karte

Die EC-Karte wird i.d.R. im Rahmen eines Girovertrages ausgegeben und genutzt. Sie stellt ihrem Rechtscharakter nach eine Inhaberkarte i.S.d. § 807 BGB dar. Das Kreditinstitut verpflichtet sich zu bestimmten Dienstleistungen gegenüber dem Karteninhaber, durch die Gläubiger des Karteninhabers befriedigt werden. Die EC-Karte kann im Rahmen dieser Vereinbarungen in unterschiedlichen Verfahren benutzt werden:
- im POS-Verfahren (Point of Sale oder PIN-Verfahren) wird über die Eingabe einer Geheimzahl (PIN) die Auszahlung eines Geldbetrages an den Karteninhaber am Automaten oder eine bargeldlose Zahlung gegenüber einem Gläubiger (z.B. Handelsunternehmen) bewirkt. Durch die Eingabe einer PIN kann eine Abfrage des Kontos und eine Autorisierung durch das Kreditinstitut erfolgen. Das führt nach allgemeiner Auffassung zum Zustandekommen eines abstrakten Schuldversprechens zwischen dem Kartenaussteller und dem Gläubiger, womit die Zahlung garantiert wird. Bei diesem Verfahren wird das Konto des Karteninhabers sofort belastet.
- Im POZ-Verfahren (Point of Sale ohne Zahlungsgarantie) wird die Karte für das Auslesen der Kundendaten und die Sperrabfrage verwendet. Mit den ausgelesenen Daten wird ein Lastschriftbeleg erstellt, der vom Kartennutzer unterschrieben wird. Der Gläubiger (Händler) zieht dann im Lastschriftverfahren die Summe bei dem kontoführenden Kreditinstitut ein. Aufgrund der hier nicht erfolgenden Autorisierung des Kreditinstitutes hat er jedoch keine Zahlungsgarantie.

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