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Einspruch

Der Einspruch ist zum einen ein  Rechtsbehelf im Zivilprozess gegen Versäumnisurteile und Vollstreckungsbescheide. Er muss schriftlich mit Begründung innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden. Zum anderen ist der Einspruch ein Rechtsbehelf gegen Steuerbescheide. Soll ein Steuerbescheid angefochten werden, muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Erfolgloses Einspruchsverfahren, das mit einer Einspruchsentscheidung geendet hat, ist Voraussetzung für eine Klageerhebung vor dem Finanzgericht. Im Strafprozess kann der Angeklagte gegen einen Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

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