Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist jedes von der Rechtsordnung in einem Verfahren zugelassene Gesuch, mit dem eine gerichtliche Entscheidung angefochten werden kann. Hierunter fallen neben den Rechtsmitteln auch andere Gesuche, über die von demselben Gericht entschieden wird, das bereits die angegriffene Entscheidung erlassen hat (z. B. Einspruch, Widerspruch, Erinnerung).