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Sie gehört zur Besonderen Gerichtsbarkeit und ist zweistufig. In den Ländern bestehen Finanzgerichte als erste Instanz (in Nordrhein-Westfalen sind dies die Finanzgerichte Düsseldorf, Köln und Münster). Zweite Instanz und damit oberstes Bundesgericht ist der Bundesfinanzhof mit Sitz in München. Die Gerichte arbeiten auf der Grundlage der Finanzgerichtsordnung. Zuständig ist die Finanzgerichtsbarkeit u.a. für Streitigkeiten über alle bundesgesetzlich geregelten Steuern, soweit diese von den Finanzbehörden des Bundes oder der Länder verwaltet werden. Vor Klageerhebung muss regelmäßig ein Einspruchsverfahren durchgeführt werden (siehe Faltblatt Was Sie über die Finanzgerichtsbarkeit wissen sollten" ).