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Güteverhandlung

Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht findet zunächst eine Verhandlung vor dem Vorsitzenden allein zum Zwecke der gütlichen Einigung der Parteien statt. Der Vorsitzende hat zu diesem Zwecke das gesamte Streitverhältnis mit den Parteien unter freier Würdigung aller Umstände zu erörtern. Auf die Güteverhandlung folgt gegebenenfalls die streitige Verhandlung, bei der neben dem Berufsrichter als Vorsitzenden jeweils ein ehrenamtlicher Richter aus Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer als Beisitzer mitwirken. Auch der streitigen Verhandlung im Zivilprozess hat nach § 278 ZPO i.d.R. eine Güteverhandlung voranzugehen, in der versucht wird, den Rechtsstreit vergleichsweise beizulegen.

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