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Öffentliches Testament

Das öffentliche Testament ist eine zur Niederschrift des Notars nach den Vorschriften des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) aufgenommene Erklärung des letzten Willens des Erblassers. Nach § 2232 BGB kann der Erblasser statt der Erklärung dem Notar auch eine offene oder verschlossene Schrift übergeben mit der Erklärung, dass diese seinen letzten Willen enthält. Der Notar fertigt dann dazu eine Niederschrift, die die Feststellung enthält, dass die Schrift übergeben wurde (vgl. § 30  BeurkG).

Öffentliche Testamente sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung geeignet, das Erbrecht im Rechtsverkehr nachzuweisen (weitere Informationen im Bürgerservice).

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