Ratenlieferungsverträge
Ratenlieferungsverträge: sind gem. § 505 BGB kreditähnliche Geschäfte, weil sie eine Form der Vertragsabwicklung vorsehen, bei der die Lieferung von Teilleistungen gegen die Zahlung erbracht wird (Beispiele: Abonnementlieferungen). Sie unterliegen Verbraucherschutzbestimmungen. Der Vertrag ist schriftlich abzuschließen und der Verbraucher hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Weitere Informationen im Bürgerservice.