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Rechtsreferendariat

Wer nach Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums die erste juristische Staatsprüfung bestanden hat, kann in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Durch die Ausbildung in verschiedenen Stationen (Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltungsbehörde, Rechtsanwalt u.a.) und in begleitenden Arbeitsgemeinschaften sollen die "Rechtsreferendare" lernen, ihre im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch umzusetzen. Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und schließt mit der zweiten juristischen Staatsprüfung ab. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erhalten während dieser Zeit eine monatliche Unterhaltsbeihilfe. Zuständig für die Einstellung sind die Präsidenten der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln.

Weitere Informationen auf der Website für die Nachwuchsgewinnung externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

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