Satzungsänderung
Änderungen der Satzung werden bei der Aktiengesellschaft durch die Hauptversammlung, beim Verein durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Zur rechtlichen Wirksamkeit ist ferner die Eintragung in das Handelsregister bzw. das Vereinsregistererforderlich.
Weitere Informationen im Bürgerservice.