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Sicherungsabtretung (Sicherungszession)

siehe Abtretung. Hierbei überträgt der Schuldner dem Gläubiger (z.B. seiner kreditierenden Bank) seine Forderungen gegen Dritte (z.B. seine Kunden), um Sicherheit für den Kredit zu leisten. Damit der Schuldner seinen Geschäftsbetrieb weiterführen kann, ermächtigt ihn die Bank, die jetzt ihr zustehenden Forderungen im eigenen Namen einzuziehen (siehe Ermächtigung). Nach außen tritt der Schuldner somit weiterhin wie der Inhaber der Forderung auf.

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